Bei den nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Dezember 2019 im zweiten Staatsexamen in Brandenburg. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.
Prüfungsfach: Öffentliches Recht
Gedächnisprotokoll:
In der Klausur ging es um den Betrieb einer Verkaufsstelle von zubereiteten Speisen an einem Autobahnzaun und die im Hinblick darauf zu entwerfende Reaktion der zuständigen Behörde.
Der Zaun befand sich unmittelbar an der Zufahrt zu einer Autobahnraststätte. Zwischen der Zufahrt und der Fahrbahn befand sich lediglich ein schmaler Grünstreifen. Durch bzw. über den Zaun verkaufte eine im dahinterliegenden Ort ansässige Gastwirtin diverse Speisen. Ihre Kunden standen dafür auf dem Grünstreifen an.
Problematisch war vor neben der möglichen Gefahr für Leib und Leben der Kunden aufgrund der Nähe zur Zufahrt, dass die Wirtin wohl über keine Genehmigung für den Verkauf verfügte. Bei der behördlichen Anhörung berief sie sich jedoch darauf, dass ein Mitarbeiter der Behörde in einem Fernsehinterview auf die Frage hin, ob die Behörde gegen den Verkauf vorgehen wollen so etwas geäußert habe wie: „dazu könne er gerade nichts sagen, man müsse die Angelegenheit sorgfältig prüfen“, was sie als „Zusage“ interpretiert hatte. Der genaue Wortlaut wird aber vielleicht vieldeutiger gewesen sein.
Als Sachbearbeiter war nun ein Erstbescheid zu entwerfen, in dem neben der Untersagung des weiteren Verkaufs auch die Anordnung der sofortigen Vollziehung sowie eine Vollstreckungsandrohung vorzunehmen waren.