Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 2. Staatsexamen – Brandenburg vom Juni 2018

Bei dem nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Juni 2018 im zweiten Staatsexamen in Brandenburg. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsfach:  Zivilrecht

Gedächtnisprotokoll:

In der ersten Klausur des Zweiten Juristischen Staatsexamens im Termin Juni 2018 wurde eine zivilrechtliche Urteilsklausur gestellt. In dieser ging es um ein Bild, das in mehreren Kettenveräußerungen veräußert worden war, bis sich die Beklagte auf Raubkunst berief. Im Wesentlichen ging es um eine sorgfältige Prüfung der Tatbestände der § 929 S. , 932, 935 BGB. Die Kettenveräußerungen waren unter dem Gesichtspunkt der Gutgläubigkeit und des Abhandenkommens zu prüfen. Prozessrechtlich kam es hierbei auf das streitige Vorbringen der Parteien und und welche Partei für welches Vorbringen beweisbelastet war. Es war ein Endurteil zu schreiben. Die Aufgabe war materiell-rechtliche und prozessrechtlich inhaltlich und zeitlich gut bewältigbar. Allerdings fehlten Möglichkeiten, sich gegenüber anderen Kandidaten abzusetzen. Die Klausur war wohl im mittelschweren Bereich angesiedelt und sollte den Prüflingen einen leichten EInstieg ermöglichen. Wer Mobiliarsachenrecht in Grundzügen beherrschte, konnte hier solide Ergebnisse erzielen.