Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 2. Staatsexamen – Brandenburg vom März 2017

Bei dem nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom März 2017 im zweiten Staatsexamen in Brandenburg. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsfach:  Zivilrecht

Gedächnisprotokoll:

Bei der Klausur handelt es sich um eine Sachenrechtsklausur mit familienrechtlicher Einkleidung. Ein Ehepaar streitet sich, woraufhin der Ehemann den Abend in einer Bar ausklingen lassen will. Dafür benötigt er jedoch Geld. Also nimmt er den Plattenspieler, der einen Wert von 3000 Euro hat und dem ihm sein Vater noch vor der Hochzeit geschenkt hat, und verkauft den Plattenspieler an den bis dahin unbekannten D für 1500 Euro. Der Plattenspieler wurde zuvor jeden Abend benutzt, da die Eheleute sehr musikverliebt sind und darauf ihre Opern-Platten hören.
Die Ehefrau ist damit jedoch nicht einverstanden. Sie fordert von D die Herausgabe des Plattenspielers. Dass D nicht wusste, dass M verheiratet ist, täte nichts zur Sache. D, der ein Schnäppchen gemacht hat, verweigert ihr die Herausgabe. Wenn er den Plattenspieler herausgebe, dann nur an M und nur, wenn M ihm seine 1500 Euro zurückgebe.

Frage 1: Kann F von D die Herausgabe des Plattenspielers verlangen und wenn ja, an wen?

Frage 2: Kann M von D die Herausgabe des Plattenspielers verlangen?

Frage 3: Unterstellt, M hat einen Herausgabeanspruch gegen D, kann F diesen geltend machen und wenn ja, an wen?