Bei den nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Juni 2020 im zweiten Staatsexamen in Hamburg. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.
Prüfungsfach: Zivilrecht
Gedächnisprotokoll:
Dame, die für GmbH im Rahmen eines Festivals als Promoterin für Betreuung von Schließanlagen usw. tätig wird lässt sich Generalschlüssel im Gedränge abluchsen, den sie von einem anderen Promoter bekommen hat, der schichtende hatte Klägerin lässt Schließfächer deswegen komplett erneuern, will 18.300 EUR samt Zinsen Beklagte behauptet sie sei über Bedeutung des Generealschlüssels nicht aufgeklärt worden Prozessual bis auf Abgrenzung zu Arbeitsgerichten und örtlicher Zuständigkeit eigentlich nichts Innerbetrieblicher Schadensausgleich geht man nur im Arbeitsrecht. Habe hier den Arbeitsvertrag verneint – sonst wäre man ja ohnehin schon bei der Zuständigkeit des Landgerichts rausgeflogen.
Statt innerbetrieblichem Schadensausgleich hab ich es dann über 254 BGB gelöst. Organisationsverschulden der Klägerin wegen fehlender Aufklärung, fehlendem Personal (22 Uhr nach dem letzten Konzert steht die Beklagte auf einmal allein in einer Menschenmenge mit dem Generalschlüssel in der Hand) und aus Billigkeitsgesichtspunkten. Billigkeit bei 254 grundsätzlich nicht anwendbar. Im Rahmen der Abwägung hab ich es dennoch angesprochen und gesagt, dass 100 EUR Verdienst zu 18.300 EUR Schaden völlig außer Verhältnis stehen, besonderer Einzelfall usw.
Bewiesen wird das durch die Zeugenaussagen, die eine Aufklärung gerade nicht mitbekommen haben bzw. nicht mal wussten, dass es einen solchen Schlüssel gibt. Der eine Zeuge, der ihr den Schlüssel gegeben hat, hat selber ein großes Interesse daran, nicht selber „Schuld“ zu sein und ist daher entsprechend zu würdigen.