Bei den nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Januar 2021 im zweiten Staatsexamen in Hessen. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.
Prüfungsfach: Öffentliches Recht
Gedächtnisprotokoll:
Rechtsanwaltklausur; Beratung einer Behörde; öffentlich-rechtlicher Vertrag, Stipendienvertrag; Rückforderungsanspruch
Diese Klausur entsprach nahezu 1:1 diesem Urteil OVG Niedersachen v. 02.04.2019 – 4 LA 235/18
Ich kannte dieses Urteil aus einem Aktenvortrag und konnte das Urteil dazu schnell wieder finden. Den SV kann hieraus sehr gut entnehmen.
Die Klausur war aus der Sicht der Behörde gestellt, die das Stipendium gewährt hatte und nun einen Rückforderungsanspruch aus dem Stipendienvertrag gegen den ehemaligen Studenten geltend machen will, weil dieser nicht bei dieser nach Abschluss des Studiums eingestiegen ist und sich hiermit an uns (RA) wendet. Die Mandantin begehrte die Prüfung der Erfolgsaussicht der Klage.
Der ehemalige Student hat mehrere Angriffe im Rahmen der vorgerichtlichen Korrespondenz zum Ausdruck gebracht:
1) Die Mandantin hätte kein Einstellungsangebot gemacht, was aber Vss. für den RückforderungsA ist.
2) Die Regelungen würde gegen das Koppelungsverbot iSv § 54 S.2 HVwVfG verstoßen sowie gegen §§ 307 I, 305c BGB und § 138 BGB
3) Dass sich aus dem Vertrag keine Betriebstreue – Klausel ergeben würde und dass dies nicht die vereinbarte Gegenleistung sei.