Prüfungsfach: Zivilrecht
Gedächtnisprotokoll:
Die juristische Zivilrechtsklausur im zweiten Staatsexamen behandelt einen Nachbarschaftsstreit, bei dem ein Nachbar rechtliche Beratung sucht, da er durch die Photovoltaikanlage seines Nachbarn geblendet wird. Die Signifikanz von Lichtreflexionen steht im Fokus, wobei es keine rechtsverbindlichen Grenzwerte gibt. Ein Gutachten wird angefordert (abgedruckt), um die Auswirkungen der Lichtreflexionen auf das Wohlbefinden und die Gesundheit des betreffenden Nachbarn zu bewerten. Dabei werden auch die Hinweise der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) berücksichtigt (ebenfalls abgedruckt), um die Situation rechtlich einzuordnen. Die Klausur prüft verschiedene Aspekte des Nachbarschaftsrechts und der Immissionsschutzgesetze. Insbesondere wird die Frage nach der Verantwortlichkeit des Nachbarn mit der Photovoltaikanlage untersucht. Hierbei ist zu klären, ob der Betrieb der Anlage eine unzumutbare Belästigung darstellt und ob der klagende Nachbar Ansprüche auf Unterlassung oder Schadensersatz geltend machen kann.
Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Januar 2024 im zweiten Staatsexamen in Hessen. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.