Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 2. Staatsexamen – Hessen vom Juli 2017

Bei dem nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Juli 2017 im zweiten Staatsexamen in Hessen. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsfach:  Strafrecht

Gedächtnisprotokoll:

Es ging um eine Frau, die eine Zyste am linken Eierstock hatte. Als diese nach medikamentöser Behandlung nicht wegging, riet ihr die Ärztin im Krankenhaus zu einer operativer Entfernung. Die Frau machte deutlich, dass eine Operation für sie das letzte Mittel sei, willigte aber auf den Rat hin trotzdem ein. Bei der danach stattfindenden OP durch einen anderen Arzt stellte sich heraus, dass die Zyste in der Nacht geplatzt war, was man vorher medizinisch nicht erkennen konnte. Allerdings war am rechten Eierstock ein Tumor, dessen Tumormarker positiv ausschlugen. Der Arzt entschied sich daher nach Beratung mit einem weiteren Arzt, den Tumor sofort zu entfernen. Er klärte den Ehemann hierüber auf und fragte um dessen Genehmigung, die dieser erteilte. Die Operation erfolgte lege artis. Wäre der Tumor nicht entfernt worden, wäre die Frau gestorben. Allerdings hätte der Tumor in einer zusätzlichen neuen OP nach Aufklärung der Frau erfolgen können. Der Arzt sah davon ab, da er der Frau eine neue OP ersparen wollte. In der Hauptverhandlung zeigte sich (Sachverständigengutachten) das die Frau schon vor der OP wegen des Tumors unfruchtbar war und der Tumor tatsächlich bösartig war. Die Frau macht geltend, dass sie der OP nicht zugestimmt hätte, weil sie einen Kinderwunsch hege bzw. jedenfalls zunächst andere Heilmethoden habe ausprobieren wollen und nur im schlimmsten Fall eine OP erwogen hätte. Ohne sie zu fragen, habe man nicht operieren dürfen. Die StA hat Anklage wegen Körperverletzung erhoben.