Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 2. Staatsexamen – Hessen vom März 2016

Bei dem nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom März 2016 im zweiten Staatsexamen in Hessen. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsfach:  Strafrecht

Gedächtnisprotokoll:

Sachverhalt: BE verkauft Schrottimmobilien an zahlungsunfähigen Käufer und Käufer, der sich über zukünftige Gewinnerwartung irrt.
Im A-Gutachten: Strafbarkeit bei dem Verkauf und der Kreditvermittlung von Schrottimmobilien. Vorlage gefälschter Papiere über die Vermögenssituation bei der Bank. Vereinbarungen von Kick-Back Zahlungen und eventuell daraus resultierende Strafbarkeit. Täuschung über Tatsachen: Herausarbeitung des Empfängerhorizont – womit wurde tatsächlich gerechnet? Strafbarkeit gegenüber dem Immobilienkäufer und gegenüber der Bank. Beweisverwertungsproblematik bei Handyaufzeichnung – Beweisverwertungsverbot? Reichweite des § 52 StPO? Gilt dieser auch nach dem Tod der Verwandten?
Im B-Gutachten: Zuständigkeit, Voraussetzungen eines Haftbefehls, Fluchtgefahr, notwendige Verteidigung.
Anklageschrift erstellen. Einstellungsverfügung nach § 170 Abs. 2 StPO erstellen. Abschlussverfügung erlassen.
Probleme bei Vermögensverfügung, Vermögensschaden, Urkundenfälschung, Beweisverwergungsverboten.
Sehr lange Rennfahrerklausur. Gutes Zeitmanagement erforderlich. Unbedingt gute Schwerpunkte setzen.

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