Bei dem nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom März 2017 im zweiten Staatsexamen in Hessen. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.
Prüfungsfach: Öffentliches Recht
Gedächtnisprotokoll:
Beamter auf Widerruf hat seine Prüfung noch nicht abgeschlossen, er unterhält in einem sozialen Chat Unterhaltungen mit Arbeitskollegen und äußert sich abfällig gegenüber Ausländern. Er postet auch Bilder, die Ausländer diffamieren und beleidigen. Da seine Kollegen dies melden, wird ein Strafverfahren gegen ihn eingeleitet, von dem auch der Dienstherr erfährt. Daraufhin stellt er ihn frei und will ihn letztlich aus dem Beamtenverhältnis entlassen. Hiergegen wehrt sich der Beamte und trägt vor, es sei ein privater Chat unter Kollegen gewesen, den der Arbeitgeber gar nicht hätte lesen dürfen. Er habe viele ausländische Freunde und sei Ausländern gegenüber allgemein nicht feindlich eingestellt. Das Strafverfahren sei außerdem eingestellt worden. Er legt außerdem dar, dass es ihm zumindest gewährt werden müsse, seine Abschlussprüfung abzulegen, da er sich bereits am Ende der Ausbildung befinde und es deshalb unverhältnismäßig sei ihn aus dem Beamtenverhältnis zu entlassen. Dies greife auch in seine Berufsfreiheit ein.