Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 2. Staatsexamen – Hessen vom März 2018

Bei dem nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom März 2018 im zweiten Staatsexamen in Hessen. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsfach:  Zivilrecht

Gedächtnisprotokoll:

Mietrecht:
Konkret hatte der Mieter an den Vermieter eine Kaution bezahlt und wollte diese nach Beendigung des Mietverhältnisses vom Vermieter zurück, dieser weigerte sich jedoch. Anspruchsgrundlagen neben Bereicherungsrecht aus 812 BGB auch Mietvertrag in Verbindung mit der Sicherungsabrede ohne das Risiko der Entreicherung.
Weiter machte der Vermieter gegen den Mieter einen Schadensersatzanspruch geltend nach Beendigung des Mietverhältnisses bei Rückgabe des Mietobjektes. Der Vermieter behauptete, den Sachmangel hätte der Mieter zu vertreten. Der Mieter behauptete, es handelte sich um normale Abnutzung. Tatsächlich hat der Vermieter gegen den Mieter einen Schadensersatzanspruch aus nach vertraglicher Pflichtverletzung, sofern es sich um einen Mangel handelt, der nicht typischerweise durch den Gebrauch entsteht. Bei einer ungewöhnlichen Bodenabnutzung innerhalb kürzester Zeit kann Mangel und somit ein Schaden anzunehmen sein, den der Mieter auch zu vertreten hat.
Mit diesem Gegenanspruch konnte der Vermieter dann gegen den Kautionsrückzahlungsanspruch des Mieters aufrechnen.