Bei den nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom März 2019 im zweiten Staatsexamen in Hessen. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.
Prüfungsfach: Zivilrecht
Gedächtnisprotokoll:
Es handelte sich um eine Anwaltsklausur. Diese bestand aus zwei getrennten Klausurteilen. Es war als praktischer Teil keine Klasgeschrift zu verfassen, sondern ein Mandantenschreiben. Mithin war auch die Ausformulierung der Klageanträge in dieser Anwaltsklausur entbehrlich.
Nun zum ersten Teil der Klausur: Dieser Bestand aus einer Rücktrittskonstellation. Die Mandantin hatte ein Pferd erworben. Im Rahmend des Ankaufs des Pferdes ist es zu einer Ankaufuntersuchung durch den einen Tierarzt gekommen. Dieser hat keine Mängel bei dem Pferd festgestellt. Nach Gefahrübergang stellte sich heraus, dass das Pferd (ich glaube eine Krankheit an den Augen und eine weitere Krankheit aufwies) und sehr schreckhaft und agressiv war. Daraufhin erklärte die Mandantin den Rücktritt. Nach meiner Erinnerung nahm sie von diesem Rücktritt jedoch zwischenzeitlich wieder Abstand.
Nun zum zweiten Teil der Klausur: Dieser Teil beruht auf der BGH Entscheidung v. 24.04.2018 – VI ZR 25/17 und befasst sich mit der Tierhalterhaftung. Inbesondere mit der Frage der Anwendung der Regelung über die Haftung des Beteiligten und der spezifischen Tiergefahr.