Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 2. Staatsexamen – Hessen vom März 2021

Bei den nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom März 2021 im zweiten Staatsexamen in Hessen. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsfach:  Öffentliches Recht

Gedächtnisprotokoll:

Im Öffentlichen Recht kam heute ein Eilantrag auf einstweilige Anordnung dran.
Beantragt wurde die Erteilung einer vorläufigen Zuverlässigkeitsbescheinigung durch das Polizeipräsidium als Lustsicherheitsbehörde.
Ermächtigungsgrundlage war ein fiktives Luftsicherheitsgesetz einschließlich einer begleitenden Verordnung.
Der Sachverhalt stellte sich wie folgt da:
Antragstellerin ist Reinigungskraft am Flughafen, dafür ist sie in Sicherheitsbereichen tätig, wofür sie bei der obigen Antragsgegnerin eine Zuverlässigkeitsbescheinigung beantragt hat, die mit Bescheid abgelehnt wurde.
Daraufhin hat die Antragstellerin einen PKH-Antrag gestellt, der bewilligt wurde. Eine Woche später wurde Klage in der Hauptsache erhoben, einen Monat später der Eilantrag eingereicht.
Die Rechtsansichten unterschieden sich hinsichtlich der Zuverlässigkeit wegen einer möglichen Alkohol- und Drogensucht der Antragstellerin (die Annahme erfolgte wegen eines anonymen Briefs, indem diese Unterstellung geäußert wurde). Das fiktive Gesetz setzte Mitwirkung der Antragstellenden voraus, als Beispiel war ein Drogentest aufgeführt. Den hat die Antragstellerin gemacht. Der Antragsgegner hat jedoch auch einen Bluttest gefordert, alternativ ein Gutachten der behandelnden Psychotherapeutin (diese war im anonymen Brief ebenfalls genannt). Aufgrund der mangelnden Mitwirkung hat der Antragsgegner den Ablehnungsbescheid erlassen. Die Antragstellerin hat zwar Gelegenheit zur Stellungnahme, aber diese blieb im wesentlichen unberücksichtigt im Bescheid.
Der Antragsgegner hat sich auf eine gebundene Entscheidung berufen (diese sah das fiktive LuftSiG für den Fall vor, dass der Antragsteller an der Zuverlässigkeitsprüfung nicht mitwirkt), hat aber auch noch Ermessenserwägungen angestellt für das reguläre Zuverlässigkeitsverfahren, das im Ermessen des Antragsgegners stand. Die Zuverlässigkeitsbescheinigung gilt für 5 Jahre. Bei Ablehnung Widergestattungsverfahren nach 1 Jahr.
Der Antragsgegner rügte die Vorwegnahme der Hauptsache.
Im SV gab es noch diverse Angaben über das Arbeits- und Familienverhältnis der Antragstellerin, Alleinverdienerin, kranker Mann, krankes Kind mit hohen Krankheitskosten. Es gibt keinen Arbeitsplatz außerhalb des Sicherheitsbereichs für die Antragstellerin. Sie ist auf die Arbeit angewiesen und da sie die Bescheinigung nicht vorlegt, hat der Arbeitgeber die Kündigung bis Ende April angekündigt.
Die Entscheidung des Gerichts war zu entwerfen mit Tatbestand und die Kammer und Berufsrichter sollte man sich ausdenken. Streitwert war erlassen. Gekürzte Rechtsbehelfsbelehrung.