Prüfungsfach: Strafrecht
Gedächtnisprotokoll:
Die Strafrechts Klausur bestand aus zwei Tatkomplexen. Im ersten Tatkomplex stieg der Beschuldigte (BS) durch ein Loch in einem Zaun auf der Betriebsgelände einer Getränkefirma ein. Dort entwendete er mehrere Kisten mit Pfandflaschen, die er jeweils wieder im Supermarkt abgeben wollte. Bei den Flaschen handelte es sich zum einen um sog. Einheitsflaschen als auch um Individualflaschen. Daher war bei der Diebstahlsstrafbarkeit genau zwischen den Flaschen zu unterscheiden, was insbesondere im Rahmen der Zueignungsabsicht zu umfassender Beweis- und Argumentationsarbeit zwang. Im zweiten Tatkomplex wurde der BS von einem Passanten angerempelt oder angesprochen (leider bin ich mir über die Details etwas unsicher) worauf hin sich ein verbaler Streit entwickelte. In Zuge dessen verprügelte der BS den Passanten und schleuderte diesen gegen einen metallenen Fahrradständer. Dadurch blieb dieser kurzzeitig bewusstlos liegen und verlor seine Laptoptasche. Als der BS dies nach seinem Angriff bemerkte, nahm er diese mitsamt dem sich darin befindenden Laptop an sich. In prozessualer Hinsicht waren insbesondere Beweisverwertungsverbote im Rahmen von Zeugenaussagen mit Schwerpunkt auf de Unmittelbarkeitsgrundsatz gefragt. Zudem waren die Voraussetzungen eines Haftbefehls zu prüfen.
Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom März 2022 im zweiten Staatsexamen in Hessen. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.