Prüfungsfach: Zivilrecht
Gedächtnisprotokoll:
Es ging um eine GmbH mit drei Gesellschaftern: Drei Gesellschafter einer GmbH. A hat 50%. B und C 25%. Die betrieben ein Reinigungsunternehmen. In der Satzung war u.a. eine Art Wettbewerbsverbot angelegt. Außerdem eine Abmahnungsklausel. Außerdem B kommt zu uns in die Kanzlei: A macht neue GmbH mit ähnlichem Unternehmensgegenstand auf (Straßenreinigung) B und C sind stört dies und sagen, das verstößt gegen das im Gesellschaftsvertrag festgeschriebene Wettbewerbsverbot. Sie machen Gesellschafterversammlung und beschließen: 1. A wird als Geschäftsführer abberufen 2. A kriegt seine Gesellschaftsanteile weggenommen und eingezogen (§ 34 GmbHG) 3. Sie ernennen sich selbst zu Geschäftsführern Nun melden sie die neue Gesellschafterliste im Handelsregister an A erreicht eine einstweilige Anordnung beim Landgericht gegen B und C darauf, dass ein Widerspruch im Handelsregister eingetragen wird (§ 16 III S. 4 GmbHG). Außerdem macht er FK gegen die Gesellschaft, dass die Beschlüsse unwirksam sind. Das Landgericht erlässt den Beschluss und schickt den glaub ich auch ans Registergericht. Der B labert uns nun voll, dass das nicht sein kann, dass keine mündliche Verhandlung ergangen ist und er kein Original von dem Beschluss hat und überhaupt, wie man gegen den Beschluss vorgehen kann. Wir sollen auch mal prüfen ob die Beschlüsse aus der Gesellschafterversammlung wirksam sind. im Bearbeitervermerk wurde auf § 246 AktG hingewiesen wurde.
Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom März 2024 im zweiten Staatsexamen in Hessen. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.