Bei dem nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Mai 2017 im zweiten Staatsexamen in Hessen. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.
Prüfungsfach: Öffentliches Recht
Gedächnisprotokoll:
Urteil ohne mündliche Verhandlung.
Baurecht. Nachbar wollte Balkon an eine Brandmauer anbauen, die sein Grundstück von dem des Nachbarn abgrenzte. Der Nachbar wendete v.a. die Unterschreitung von Abstandsflächen ein. Zu prüfen war jedoch in erster Linie § 34 BauGB, also das Einfügen des Balkons.
Prozessual war ein Problem, dass der Widerspruch gegen die Baugenehmigung verfristet war. Im Bescheid stand die Frist korrekt. Die Widerspruchsführerin war noch binnen der Frist zum Bauamt gegangen und hatte vorgetragen, dass ihr das nicht passe. Ihr wurde dort die AUskunft erteilt, dass sie den Widerspruch schriftlich einlegen müsse. Bis sie das getan hatte, war die Frist abgelaufen.
Das Problem war also, dass ihr vor Ort eine unzutreffende Auskunft erteilt worden war, während die RBB im Bescheid selbst in Ordnung war. mE Wiedereinsetzung zu prüfen, die das Gericht vAw zu prüfen hat.
Insgesamt eine recht fiese Klausur, weil der Vortrag allein auf die HBO abzielte, während es im Kern im BauGB ging.