Prüfungsfach: Strafrecht
Gedächtnisprotokoll:
Es ging um eine Revisionsklausur aus staatsanwaltlicher Sicht. Im Sachverhalt ging es darum, dass jemand auf einem Feldweg mit seinem Fahrzeug stand (Bauer mit Traktor) und dort mit einer Schaufel Sachen auf den Traktor verladen hat. Es hat sich dann ein Motorradfahrer genähert und der Bauer hat sich mit seiner Schaufel umgedreht, wodurch diese auf die Fahrbahn geragt ist. In der Folge kam es zu einer Kollusion mit dem Motorradfahrer, welcher dadurch gestürzt ist. Der Bauer hat den Fahrer dann liegen lassen und ist davongefahren. Zu dem Zeitpunkt des Entfernens hat der Fahrer noch gelebt. Er wurde später gefunden und wurde in ein Krankenhaus gebracht. Er wäre aufgrund der vorliegenden Temperaturen gestorben. Verfahrensrügen lagen kaum vor und stellten daher auch nicht den Schwerpunkt der Klausur dar. Die Zulässigkeit der Revision war ebenfalls unproblematisch. Man sollte wissen, unter welchen Umständen die Staatsanwaltschaft Revision einlegen kann. In der Sachrüge ging es dann hauptsächlich um die Tatbestände Mord, Totschlag, Körperverletzung, Aussetzung und vor allem um die Frage des Vorsatzes, Versuchs durch Unterlassen und das Vorliegen von Mordmerkmalen. Letztendlich gab es einen vergleichbaren Fall wohl vor einem Landgericht.
Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Mai 2022 im zweiten Staatsexamen in Hessen. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.