Bei den nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom September 2019 im zweiten Staatsexamen in Hessen. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.
Prüfungsfach: Strafrecht
Gedächtnisprotokoll:
S II: Revision
⁃ Hab nur absolute Revisionsgründe gefunden
⁃ Schöffe kann nicht kommen, weil in seiner Firma Ausfälle und nur er aushelfen kann. Hilfsschöffe wird bestellt. Anwalt wird spät darüber informiert. 338 Nr. 1, 222a,b Besetzungsrüge. Aber auch noch zu Beginn der mündlichen Verhandlung kann Besetzung mitgeteilt werden. Dies wurde getan. Kein Fehler
⁃ Richterin guckt 10 Minuten lang mehrfach auf ihr Handy wegen den Kinder und schreibt eine vorgefertigte sms: bin in Sitzung. Befangenheitsantrag mit unrecht verworfen (+)
⁃ 338 Nr. 6: Öffentlichkeit wurde ausgeschlossen weil 16 jähriger vernommen wurde durch Beschluss. Dann nochmal Ausschluss, weil er nochmal vernommen werden sollte. Aber kein separater Beschluss sondern nur Verweis auf den alten. Fehler. Hätte erneuter Beschluss ergehen müssen.
⁃ Fristberechnung
⁃ Angeklagter erklärt auf Nachfrage von Richterin Verzicht auf Revision ohne sich mit seinem Anwalt zu besprechen.
⁃ Materiell: A verfolgt B im Park, weil er mitbekommen hat, dass dieser viel Geld mit sich trägt. A schlägt B von hinten mit Taschenlampe auf den Kopf und nimmt das Geld an sich. B ist bei Bewusstsein. Hat aber Prellung am Kopf + Gehirnerschütterung oder so.
⁃ A lässt B liegen, geht und sieht noch wie dich B langsam aufrichtet.
⁃ Es ist sehr kalt draußen, was A aber nicht bemerkt.
⁃ A ist in Kneipe und erzählt Kumpel C von geschehen. C sagt es ist kalt. B könnte sterben. A sagt B ist wieder aufgestanden, aber es ist mir auch egal.
⁃ B konnte sich tatsächlich doch nicht aufrichten und wurde von Joggerin gefunden, die den Krankenwagen rief. B überlebt
⁃ Anklage: versuchter Mord durch unterlassen mit Verdeckungsabsicht
⁃ Problem: Abgrenzung dolus eventualis – bewusste Fahrlässigkeit