Bei den nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom September 2020 im zweiten Staatsexamen in Hessen. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.
Prüfungsfach: Öffentliches Recht
Gedächnisprotokoll:
Es ging um die Prüfung der Rechtsschutzmöglichkeiten eines Anwohners gegen die Genehmigung von Windenergieanlagen (Anwaltsklausur).
Der Schwerpunkt der Klausur lag definitiv in der Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen nach §35 BauGB einschließlich der üblichen Klassiker wie z.B. Klagebefugnis aufgrund drittschützender Normen.
Der Sachverhalt gab, wie üblich, eine ganze Bandbreite von Argumenten vor, die man nacheinander abarbeiten konnte.
Zweiter Schwerpunkt der Klausur war die Prüfung eines Umweltgutachtens, das in den wesentlichen Auszügen abgedruckt war, anhand der Vorgaben der TA Lärm (ebenfalls abgedruckt). Hier war festzustellen, dass die jeweiligen Grenzwerte eingehalten wurden, mit Ausnahme der Überschreitung eines Lärmgrenzwertes. Dabei ergab sich jedoch die Besonderheit, dass die Überschreitung so gering war, dass nach einer Ausnahmeklausel in der TA-Lärm eine Genehmigung wegen dieses Überschreitens nicht versagt werden könnte.
Im Ergebnis hatte die zu prüfende Klage (nach Meinung aller Mitprüflinge, die ich befragt habe) keine Aussicht auf Erfolg.