Bei dem nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Oktober 2017 im zweiten Staatsexamen in NRW. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.
Prüfungsfach: Zivilrecht
Gedächtnisprotokoll:
Der Kläger und Herr S. führten einen Rechtsstreit in Höhe von 270.000 Euro aus einem Werkvertrag im Januar 2015. Im Berufungsverfahren einigten sie sich im Rahmen eines Prozessvergleichs auf 135.000 Euro, die der Kläger an S. zahlen soll. Kurz darauf erließ das Finanzamt Düsseldorf einen Pfändungs- und Einziehungsbeschluss in Höhe von 90.000 Euro gemäß § 309 AO. Dort wurde festgelegt dass der Kläger nicht mehr an den Herrn S. zahlen darf sondern an das Finanzamt. Dies tat der Kläger am 16.1. Der Kläger erklärte dann in Höhe von 45.000 Euro Aufrechnung, da ihm auf einen Kaufvertrag gegen den S. noch eine Rate zusteht.
Nun klagt der Kläger gegen Herrn N., die Zwangsvollstreckung für unzulässig zu erklären und den Titel, der mittlerweile auf Herrn N. umgeschrieben ist für unzulässig zu erklären und den Titel herauszugeben.
Der Kläger meint nämlich, er habe wirksam erfüllt durch Zahlung ans Finanzamt und durch die Aufrechnung. Zudem sei der Titel unwirksam da die Voraussetzungen der Titelumschreibung nach 727 nicht Vorlagen.
Der Beklagte ist der Ansicht, er habe bereits 2014 vom Herrn S. wirksam die Forderungen abgetreten bekommen. Den Vortrag bezüglich der Aufrechnung bestreitet er komplett.