Bei dem nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom September 2017 im zweiten Staatsexamen in NRW 2017. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.
Prüfungsfach: Zivilrecht
Gedächtnisprotokoll:
Mandantin ist Mieterin eines Geschäftraumes und kommt zum Rechtsanwalt, weil ihr außerordentlich, hilfsweise ordentlich gekündigt wurde.
Außerordentliche Kündigung, weil sie seit 6 Monaten gekürzte Miete zahlt. M hält sich für minderungsberechtigt, weil Vermieter die Erlaubnis zur Untervermietung verweigert. Grund der Verweigerung ist, dass V mehr Informationen außer des Names wollte (wirtschaftliche Verhältnise, Gewerbeart, Infos zum Intermietvertrag) und sich M weigert, diese Auskünfte zu erteilen.
Ordentliche Kündigung, weil die Schriftform einer Zusatzvereinbarung, wonach der Mietvertrag sich bis zum Jahr 2025 verlängern soll, nicht gewahrt wurde (Prokurist hat nur mit seinem Namen unterschrieben, ohne ppa Zusatz) und weil die Mietzinsvereinbarung nicht schriftlich abgeschlossen wurden. Dazu gab es in der Zusatzvereinbarung eine Klausel zum Schriftformerfordernis.
Rechtsanwaltsklausur: Prüfung der Wirksamkeit der Kündigungen.
Ergebnis: Darstellung des Ergebnisses des Gutachtens in einem Mandantenschreiben. Gegebenenfalls Schreiben an die Gegenseite.