Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 2. Staatsexamen – Mecklenburg Vorpommern vom August 2018

Bei den nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom August 2018 im zweiten Staatsexamen in Mecklenburg Vorpommern. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsfach:  Strafrecht

Gedächtnisprotokoll:

Die Revisionsklausur S II aus Anwaltssicht:

Das Urteil des Schöffengerichts enthielt nur die vorsitzende Richterin und einen ehrenamtlichen Richter. Die Zuschauer einer ethnischen Gruppen, zu der auch der Angeklagte gehörte, wurden vor Beginn der Hauptverhandlung des Saals verwiesen, da einige von ihnen vermutlich Angaben zum Tatgeschehen machen konnten und als Zeugen in Betracht kamen. Der Angeklagte hatte eine Magen-Darm-Grippe und verließ zwischendurch den Saal. Sein Verteidiger verließ während der Hauptverhandlung ebenfalls den Saal, um nach dem Angeklagten zu sehen. Die Hauptverhandlung wurde nicht unterbrochen. In der Hauptverhandlung wurde zudem ein Selbstleseverfahren durchgeführt. Dem Angeklagten wurden §§ 249,250 StGB sowie §§ 253,255, 239, 239a, 239b, § 240, 113 StGB vorgeworfen. Im Aktenauszug war der neue und alte § 113 StGB abgedruckt. Es war ein Revisionsgutachten aus Anwaltssicht zu erstellen. Anträge mussten ausformuliert werden. Der Angeklagte war einschlägig vorbestraft, wie sich aus dem BZR ergab.