Prüfungsfach: Strafrecht
Gedächtnisprotokoll:
Prüfung eines Beschuldigten – 3 Tatkomplexe
1. Tatkomplex versuchter Mord, Räuberischer Diebstahl, Gef. KV-Beschuldigter betritt einen Saturnmarkt und steckt dort – beobachtet durch den Ladendetektiv – ein iPad ein in eine Umhängetasche ein. Als er den Kassenbereich passiert, wird er noch vor dem Ausgang vom Ladendetektiv angesprochen und aufgefordert, mit ins Büro zu kommen. Der Beschuldigte zieht daraufhin ein Messer und macht Stechbewegungen in Richtung des Ladendetektivs. Der Detektiv erschreckt sich, kommt ins Stolpern und fällt in das Messer. Hierdurch erleidet er lebensgefährliche Verletzungen. Der Beschuldige flieht daraufhin mit dem iPad.
2. Tatkomplex Versuchter Diebstahl in einem besonders schweren Fall, sowohl Grunddelikt als auch Regelbeispiel im Versuchsstadium, Rücktritt vom unbeendeten Versuch, Sachbeschädigung Der Beschuldigte wird durch einen zufällig vorbeikommenden Polizisten dabei beobachtet, wie er versucht in einen Kellerraum einzudringen. Ohne eingedrungen zu sein, zerbricht dabei eine Vase. Durch den Lärm – und ohne zu wissen, beobachtet zu werden – entschließt sich der Beschuldigte nicht mehr in den Kellerraum einzudringen. Beim Verlassen des Geländes wird er von dem Polizisten festgenommen.
3. Tatkomplex Betrug (?), Beschuldigter widerruft die Direktzahlung der Miete durch das Jobcenter an den Vermieter und verprasst das Geld. Dadurch nun Schulden, die nach SGB II (Norm war abgedruckt) uU wiederum vom Jobcenter zu übernehmen wären. Meine Erachtens Problem beim Schadensbegriff. B-Gutachten wie gewohnt und Praktischer Teil auf 1. Tatkomplex beschränkt (wobei ich ohnehin nur dort zu einer Strafbarkeit gekommen bin) Prozessuales Problem §§ 136, 140, 141 StPO: Beschuldigter verlangt Rechtsanwalt. Dieser wird aber nicht angerufen und er wird ohne einen Verteidiger dem Haftrichter vorgeführt und gibt dort Erklärung ab. Verwertbarkeit? Überdies wird Untersuchungshaft angeordnet.
Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom April 2022 im zweiten Staatsexamen in Niedersachsen. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.