Bei dem nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Januar 2016 im zweiten Staatsexamen in Niedersachsen. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.
Prüfungsfach: Öffentliches Recht
Gedächtnisprotokoll:
Es handelte sich um eine Anwaltsklausur aus dem Bereich Baurecht. Der Mandant wollte verhindern, dass auf einem Nachbargrundstück eine Unterkunft für Flüchtlinge entsteht. Es hatte bereits Widerspruch erhoben, allerdings hat er den Widerspruchsbescheid aus Wut zerrissen. Daher konnte er das SChreiben nicht vorlegen. Der Mandant gab an, er sei Inhaber einer Firma. Auf dem Grundstück käme es oft zu Explosionen. Zudem werde die Firma oft mit Ware beliefert, so dass die Zufahrt zu, Grundstück behindert werde, falls Flüchtlinge am Zaun vorbeigehen. Das Grundstück lag im Gewerbegebiet. Zudem gab der Mandant an, in der Nähe gäbe es keine Freizeit- und Einkaufsmöglichkeiten, so dass die Flüchtlinge sich dort gar nicht beschäftigen könnten. Der Mandant wollte, dass ihm rasch geholfen wird, da die Behörde bereits angekündigt hat, mit dem Bau demnächst zu beginnen. Zudem war in der Klausurvorlage der neu eingeführte § 246 BauGB, auf den der Mandant ausdrücklich hingewiesen hat.
Einsweiliger REchtsschutz eines Nachbarn gegen ein Bauvorhaben im Gewerbegebiet.
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