Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 2. Staatsexamen – Niedersachsen vom Januar 2017

Bei dem nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Januar 2017 im zweiten Staatsexamen in Niedersachsen. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsfach:  Zivilrecht

Gedächnisprotokoll:

Die Mandantin ist die Mutter einer Schülerin, welche Kopftuch trägt. Der Vertrag mit der gewählten Privatschule sieht jedoch vor, dass das Tragen eines Kopftuches aus diversen Gründen nicht erlaubt ist.
Die Mandantin begehrt das Verbot zu überprüfen und gegebenenfalls hiergegen vorzugehen. Zu prüfen war insofern ob es sich mit der Schulordnung um AGB i.S.d. 305ff BGB vorliegen und ob dieses Kopftuchverbot einer Inhaltsprüfung stand hält.
Hier war im Ergebnis eine Abwägung der widerstreitenden Interessen sowie eine Grundrechtsprüfung vorzunehmen.
Die Entscheidenden Argumente waren hier wohl im niedersächsischen Schulgesetz, dem Grundgesetz sowie im Sachverhalt selbst zu suchen. Argumente für ein Kopftuchverbot waren sicherlich die Neutralität des Staates und seiner Einrichtungen. Insbesondere das Schulgesetz sieht hier entsprechende Regelungen vor. Jedoch war auch zu prüfen inwieweit diese Rechtsgedanken auf eine Privatschule übertragbar sind.
Weiter denkbar war eine mögliche Anspruchsgrundlage aus dem AGG.
Das Ergebnis dürfte je nach Argumentation durchaus offen sein.
Je nach Ergebnis waren dann die entsprechenden Schreiben und Schriftsätze anzufertigen.