Prüfungsfach: Strafrecht
Gedächtnisprotokoll:
Da die Klausuren schon so lange her sind, kann ich mich leider nicht mehr ganz genau an den Sachverhalt erinnern. Er war aber einer Entscheidung des OLG Naumburg nachempfunden. Zwei Personen drangen in eine Tiermastanlage ein, um die dort herrschenden tierschutzwidrigen Zustände zu filmen und zu veröffentlichen bzw. an die Polizei oder das Veterinäramt weiterzugeben. Eine der Personen steckt ohne, dass dies geplant war, 3 Ferkel in eine große Tasche und will diese aus der Anlage befreien. Sie werden entdeckt und versuchen noch vor den Polizisten zu fliehen, dies gelingt jedoch nicht. Die Tasche mit den Ferkeln bleibt, so weit ich mich erinnere, bei dem Versuch, über den Zaun zu springen, auf dem Gelände der Tiermastanlage liegen. Zumindest eine der Personen wehrt sich mit Schlägen gegen die Festnahme durch die Polizisten und beleidigt diese. Zu prüfen waren dementsprechend (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) Diebstahl, Hausfriedensbruch, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte bzw. Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte und eine Beleidigung. Außerdem war eine Rechtfertigung durch Notstand (Tierwohl) zu prüfen. Wie üblich war eine Anklage zu fertigen wobei Beschränkungs- bzw. Einstellungsmöglichkeiten im Bearbeitervermerk ausgeschlossen waren.
Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Juli 2022 im zweiten Staatsexamen in Niedersachsen. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.