Prüfungsfach: Zivilrecht
Gedächnisprotokoll:
Prozessual musste man zwischen VU und Berufung abgrenzen und darauf kommen, dass man eine Gehörsrüge zu erheben hat. Vorher prüfte man das Mandantenbegehren problemlos durch und grenzte dann alle in Betracht kommenden Rechtsbehelfe bzw. Rechtsmittel voneinander ab in der Zulässigkeit. Dies stellte ohne Weiteres den ersten Schwerpunkt dar. Dann folgte die materielle Prüfung. Hier ging es darum, dass Hausschuhe (sehr wertvoll) dadurch zerstört worden sind, dass in der Nachbarwohnung ein Feuer ausgebrochen war. Durch die giftigen Gase wurden die Schuhe (teure Merinowolle oder dergleichen) zerstört. Es ging nun um einen Schadensersatzanspruch. Materiell wurde ein Anspruch nach § 823 BGB geprüft, wobei es hier schwerpunktmäßig auf das Erkennen von § 829 BGB ankam. Es ging also insbesondere darum, dass Verschulden zu thematisieren. Im Praktischen Teil dieser Anwaltsklausur musste man dann eine Gehörsrüge entwerfen. Ich habe diese dann darauf gestützt, dass § 829 BGB nicht vom Gericht beachtet worden ist.
Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Oktober 2021 im zweiten Staatsexamen in Niedersachsen. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.