Prüfungsfach: Strafrecht
Gedächtnisprotokoll:
Es handelte sich um eine Klausur aus Sicht der Staatsanwaltschaft. Ein ehemaliger Mieter verwendete einen während des Mietverhältnisses deponierten Schlüssel. Die Wohnung war bereits wieder vermietet. Die Vermieter wusste nichts von dem Schlüssel. Aus der Wohnung wollte der ehemalige Mieter eine Sache seines ehemaligen Mitbewohners entwenden. Den Gegenstand fand er nicht vor. Es war dementsprechend ein Versuch des Diebstahls zu prüfen. Zudem konnte der Wohnungseinbruchdiebstahl als Versuch geprüft werden, da es sich bei der Mietwohnung um eine private Wohnung handelt. Zudem wurden Beleidigungen/starke Kritiken aus einem Bewertungsportal abgedruckt. Insgesamt ging es um drei unterschiedliche Bewertungen. Zu prüfen waren die Beleidigung gem. § 185 sowie die Verleumdung. Zudem sollte die frage aufgeworfen werden, ob die Beleidigung in einer öffentlich zugänglichen Weise verwirklicht wurde. Im prozessualen Gutachten waren Fragen zur notwendigen Verteidigung sowie zur örtlichen und sachlichen Zuständigkeit des Gerichts aufzuwerfen.
Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Oktober 2023 im zweiten Staatsexamen in Niedersachsen. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.