Prüfungsfach: Öffentliches Recht
Gedächtnisprotokoll:
Es wurde eine durchaus umfangreichere Klausuraufgabe behandelt und abgeprüft. In der Sache hatte die Behörde einen Verwaltungsbescheid gegenüber der betroffenen Partei erlassen. Die betroffene Partei wollte gegen diesen Verwaltungsbescheid vorgehen. Es lag eine Anfechtungssituation vor, bei welcher das Vorverfahren aufgrund der landesgesetzlichen Regelungen entbehrlich war und entsprechend auch nicht durchgeführt wurde. Insbesondere wurden verschiedene Gesichtspunkte zur Frage der Ermessensentscheidung in Form der Geeignetheit, Erforderlichkeit und Angemessenheit im engeren Sinne erwartet und abgeprüft. Bearbeiter war der Rechtsreferendar der Behörde, welcher bis 13:30 Uhr einen Entscheidungsvorschlag zu entwerfen und seinem Vorgesetzten vorzulegen hatte. Es stellte sich aus Behörden Sicht die Frage, ob gegen die erhobene Klage gerichtliche Verteidigung in Betracht kommt, oder ob vielmehr der ursprüngliche Bescheid rechtswidrig war, sodass der Klage auf eigenen Bemühungen abzuhelfen sei.
Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Oktober 2023 im zweiten Staatsexamen in Niedersachsen. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.