Prüfungsfach: Strafrecht
Gedächtnisprotokoll:
Am 15. März 2023 beschloss die Mandantin, eine Studentin, sich aktiv am Klima-Aktivismus zu beteiligen, um auf die Notwendigkeit von Maßnahmen gegen den Klimawandel aufmerksam zu machen. Sie war Mitglied einer Klimaschutzgruppe, die regelmäßig Protestaktionen durchführte. Besonders motiviert war sie durch Berichte über die verheerenden Auswirkungen des Klimawandels. Aktion auf dem Firmendach: Am frühen Morgen des 15. März begab sich die Mandantin zusammen mit zwei Kollegen zu einem Kohlekraftwerk am Stadtrand. Ihr Plan war, auf das Dach des Verwaltungsgebäudes der Firma zu klettern und dort eine Fahne mit der Aufschrift „Stoppt Kohle! Rettet das Klima!“ zu hissen. Trotz des Risikos verschaffte sich die Gruppe Zutritt zum Firmengelände. Gegen 7:00 Uhr kletterte die Mandantin auf das Dach und begann, lautstark Parolen zu rufen. Intervention der Polizei: Die Polizei wurde alarmiert und forderte die Mandantin auf, das Dach zu verlassen. Nachdem sie sich zunächst weigerte, kam sie der Aufforderung nach und wurde wegen Hausfriedensbruchs und Störung des öffentlichen Friedens festgenommen. Sitzblockade an der Kreuzung: Kurz darauf beteiligte sich die Mandantin an einer Sitzblockade auf einer verkehrsreichen Kreuzung in der Stadt. Zusammen mit anderen Aktivisten blockierte sie den Verkehr, was zu erheblichen Behinderungen führte. Die Polizei forderte die Demonstranten auf, die Straße zu räumen, was diese jedoch zunächst ablehnten. Nach etwa einer Stunde wurde die Blockade von der Polizei aufgelöst, und die Mandantin wurde erneut festgenommen. Auseinandersetzung mit einem Passanten: Während der Sitzblockade kam es zu einer Auseinandersetzung mit einem wütenden Passanten, der sich durch die Blockade behindert fühlte und die Mandantin beschimpfte. Trotz ihrer Versuche, die Situation zu deeskalieren, schlug die Mandantin dem Passanten in einem Moment der Verzweiflung ins Gesicht. Der Passant stürzte und verletzte sich leicht, woraufhin die Polizei die Mandantin erneut festnahm. Gerichtsverfahren und Verurteilung: Die Mandantin wurde wegen Hausfriedensbruchs, Nötigung, Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte angeklagt. Das Gericht verurteilte sie zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten und einer Geldstrafe von 2000 Euro. Besonders die Gewaltanwendung gegen den Passanten wurde als schwerwiegend eingestuft. Revision: Die Mandantin legte Revision ein, da sie ihre Aktionen als notwendig für den Klimaschutz und als Notwehr gegen die Beleidigungen des Passanten sah. Sie argumentierte, dass die strafrechtliche Verfolgung unangemessen sei und dass ihre Maßnahmen der Allgemeinheit zumutbar gewesen seien. Zudem wies das Hauptverhandlungsprotokoll mehrere Auffälligkeiten auf, darunter das Fehlen eines Strafantrags wegen Hausfriedensbruchs und die Übergehung eines Beweisantrags. Diese Punkte sollten im Rahmen der Revision geprüft werden. Der Klausursachverhalt enthielt zahlreiche rechtliche Probleme, die es schwer machten, die Schwerpunkte richtig zu setzen.
Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Februar 204 im zweiten Staatsexamen in NRW. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.