Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 2. Staatsexamen – NRW vom August 2023

Prüfungsfach:  Strafrecht

Gedächtnisprotokoll:

Zweite Reihe Rechtsprechung; der Rentner R versperrte auf einer Autobahn die Weiterfahrt. Polizei kam und er nahm widerstandslos von seinem Vorhaben Abstand. An einem anderen Tag versperrte er die Weiterfahrt innerorts. Deswegen kam ein Krankenwagen nicht durch, in dem ein Patient lag. Der Patient hatte einen Herzinfarkt erlitten, war im Moment des Staus aber schon hirntot. Deswegen musste die Kausalität problematisiert werden. In der polizeilichen Vernehmung äußerte der beschuldigte Rentner, er habe nicht gewollt, dass jemand zu Schaden kommt. In der polizeilichen Vernehmung beschimpfte der Rentner noch die Polizisten (Wortlaut ist mir nicht mehr im Gedächtnis). Allerdings war dies wohl gerechtfertigt nach § 193 StGB wegen der Wahrnehmung berechtigter Interessen. Prozessual war zu berücksichtigen, dass sich der Rentner, der selbst früher Richter (oder Anwalt?) war, selbst verteidigen wollte. Weiter war zu beachten, dass er schon in der polizeilichen Vernehmung ankündigte, weitere politische Aktionen zu planen, um auf den Klimawandel aufmerksam zu machen. Der Erlass eines Haftbefehls war aber aufgrund der lediglich hinsichtlich der Nötigung zu erhebenden Anklageschrift und mangels Vorbestrafung unverhältnismäßig. Dann musste hinsichtlich der Beleidigung ein Einstellungsbescheid verfügt werden und hinsichtlich der Nötigung in zwei Fällen war der Beschuldigte anzuklagen beim Amtsgericht – Strafrichter.

Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom August 2023 im zweiten Staatsexamen in NRW. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.