Bei den nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Dezember 2019 im zweiten Staatsexamen in NRW. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.
Prüfungsfach: Zivilrecht
Gedächnisprotokoll:
Es ging um ein Rentenvermächtnis in einem Erbschaftsvertrag. Dabei stand die Bindungswirkung des Erbvertrags im Vordergrund, da anschließend noch ein eigenhändiges Testament verfasst wurde. Anschließend ging es um Verwirkung, da der Anspruch aus dem Rentenvermächtnis erst nach ca. 20 Jahren gelten gemacht wurde. Prozessual war zu prüfen, ob eine negative Feststellungsklage nachträglich das Rechtsschutzbedürfnis verliert, wenn eine Leistungsklage als Widerklage vom Beklagten erhoben wird. Dies ist zu bejahen, da es um die gleichen materiellen Rechtsfragen geht und die Leistungsklage – im Gegensatz zur negativen Feststellungsklage – in der Hauptsache und nicht nur hinsichtlich der Prozesskosten vollstreckbar ist. Daneben ging es prozessual außerdem um einen Haupt- und Hilfsantrag. Der Tatbestand war aufgrund dieser prozessualen Besonderheiten etwas anspruchsvolle, als dies in anderen Klausuren in der AG der Fall war. Insgesamt war die Klausur mit dem Kommentar und den Hinweisen im Sachverhalt aber gut lösbar!