Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 2. Staatsexamen – NRW vom Juli 2015

Bei dem nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Juli 2015 im zweiten Staatsexamen in NRW. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsfach:  Öffentliches Recht

Gedächnisprotokoll:

Anwaltsklausur aus Beklagtensicht. Gegen Mandanten ist bereits ein VU auf Zahlung von 6.000 € ergangen. K erwarb von B einen Oldtimer, VW Käfer Cabrio. Bei dem Verkaufsgespräch hatte K nach der Unfallfreiheit gefragt, die B bejaht hat. Auf den Wagen war jedoch einmal ein Ast gefallen, was B reparieren ließ, jedoch nicht erwähnte.

Ein Jahr nach Übergabe des Fahrzeugs wird im Rahmen der HU bemerkt, dass das Fahrzeug großflächig lackiert und repariert wurde. K erklärt daraufhin den Rücktritt, der B soll das Auto abholen. B stimmt zu, muss aber kurz darauf berufsbedingt absagen und schreibt K eine SMS, er schaffe es erst am 30. März. In der Nacht vom 26./27. März wird das Fahrzeug dann gestohlen.

B fragt nun nach dem weiteren Vorgehen. Er hatte zunächst eine andere Anwältin, will jetzt aber nicht mehr von ihr vertreten werden, sondern von uns. VU wurde B am 28.04, dem K am 30.04. zugestellt. Einspruch der Anwältin des B wurde am 13.05. in den Briefkasten geworfen. Zu der Zeit streikte die Post, wovon die Prozessbevollmächtigte auch Kenntnis hatte.
B fragt zudem, ob er ggf. gegen seine bisherige Anwältin vorgehen kann.

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