Prüfungsfach: Öffentliches Recht
Gedächtnisprotokoll:
Es war eine Klausur im Bereich des einstweiligen Rechtsschutzes nach §80 V 1 VwGO, bei der ein Beschluss zu fertigen war Der Antragsteller betreibt ein Restaurant innerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplans. Später änderte er den Nutzungszweck um auf den Betrieb eines Bordells. Die Stadt X hatte Kenntnis hiervon, aber schritt mehrere Jahre lang nicht ein. Nach einiger Zeit erließ sie eine Nutzungsuntersagung mit einer Anordnung der sofortigen Vollziehung und einer Zwangsgeldandrohung. Der Betroffene ging im einstweiligen Rechtsschutz gegen den Bescheid vor. Problem-Felder: – Zustellungsproblematik – Fehler in der Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung §80 III VwGO – aktive Duldung / passive Duldung – Verjährung oder Verwirkung des Eingriffsrechts der Stadt – muss zusätzlich eine Duldungsverfügung gegen die im Bordell beschäftigten Prostituierten erlassen werden? – Störerauswahlermessen: muss vorrangig gegen die Prostituierten vorgegangen werden? – Verhältnismäßigkeitsprüfung; P: mildere Mittel? – Vereinbarkeit der Nutzung mit BauNVO – §31 I, II BauGB – Wirkungen einer Genehmigung gegenüber Rechtsnachfolgern – Beweiswürdigung
Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Juli 2022 im zweiten Staatsexamen in NRW. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.