Bei dem nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Juni 2016 im zweiten Staatsexamen in NRW. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.
Prüfungsfach: Strafrecht
Gedächtnisprotokoll:
S und J sind Zwillingsschwestern. Die S ist bereits wiederholt wegen Verkehrsverstößen aufgefallen. Als sie wieder einmal zu schnell fährt, wird sie geblitzt. Daraufhin erhält sie ein Anhörungsschreiben im Bußgeldverfahren. Daraufhin gibt ihre Zwillingsschwerster J wahrheitswidrig an, an dem Tag gefahren zu sein. Die Schwestern planen, die Verjährung der Verfolgbarkeit der Ordnungswidrigkeit gegen die S herbeizuführen. Im mündlichen Termin soll die J dann erklären, doch nicht Fahrerin gewesen zu sein, was ihr Ex-Freund F bestätigen kann.
Daraufhin erhält die J einen Bußgeldbescheid. Gegen diesen legt sie kurz vor Ablauf der Frist Einspruch ein.
Der F wird ermittlungsrichterlich vernommen. Bei seiner Vernehmung gibt er an, die J sei gefahren.
Im mündlichen Termin auf den Einspruch klärt J den Sachverhalt auf. Auch der F bestätigt nunmehr, dass die J nicht gefahren sei und dass er gegenüber der Ermittlungsrichterin unrichtige Angaben getätigt habe. Die Ordnungswidrigkeit der S ist mittlerweile nicht mehr verfolgbar. Der Bußgeldbescheid gegen die J wird aufgehoben.
Aufgabe: Wie haben sich die Beteiligten strafbar gemacht? Die Entschließung der StA ist zu entwerfen. Ordnungswidrigkeiten sind nicht zu prüfen.
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