Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 2. Staatsexamen – NRW vom März 2016

Bei dem nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom März 2016 im zweiten Staatsexamen in NRW. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsfach:  Öffentliches Recht

Gedächtnisprotokoll:

Es wurde ein Urteil hinsichtlich einer Klage gegen einen Bescheid geprüft. Es ging darum, dass gegen die Klägerin ein Bescheid ergangen war, wonach sie nicht mehr die Internetseite der Stadt Bonn benutzen durfte. Hierbei konnten sich Vereine auf über die Stadt Bonn präsentieren. Die Klägerin nutzte diesen Service. Sie war Vorsitzende eines Tierhofs. Auf ihrer Seite fanden sich zum wiederholten male Beiträge in denen eine lokale Tierärztin verunglimpft wurde. Zudem sammelte die Klägerin über die Seite auch Spenden.

Aufgrund der wiederholten Ausfälle gegenüber der Tierärztin und vorangegangener Ermanung, entzog der Bm der Klägerin das Nutzungsrecht. Hiergegen wendete sich die Klägerin.

Zu prüfen war das Verfahren im einstweiligen RS nach § 123 VWGO. Anspruchsgrundlage für die Klägerin/Antragstellerin war der Folgenbeseitigungsanspruch. Die Klägerin berief sich unter anderem darauf, dass dieser Eingriff für sie nicht zumutbar sei, weil sie über die Seite Spenden sammeln würde.Zudem handele es sich nicht um Beleidigungen und es bestünde eine Duldungspflicht aus einer Regelung im Landes Presse Gesetz.

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