Prüfungsfach: Strafrecht
Gedächtnisprotokoll:
Es handelt sich im Schwerpunkt um eine Straßenverkehrs Rechts Klausur. Es ging um einen einfachen Diebstahl in einem Supermarkt. Anschließend lief der Täter aus dem Laden und wollte mit seinem Auto flüchten. Er öffnete die Fahrer Türe und knallte dabei gegen das daneben stehende Auto. In der offenen Tür stand die Kassiererin. Als er zurück fuhr, zerkratze er das Auto und schob die Kassiererin bei Seite. Diese erlitt Verletzungen. Sodann fuhr er davon. Es sollte zunächst 242 StGB geprüft werden. Das war machbar. Dann sollte 315b StGB geprüft werden. Diesen habe ich wegen dem fehlenden bedingten Schädigungs Vorsatz abgelehnt.diesen hätte man sicherlich auch bejahen können. Sodann habe ich 229 bejaht. Anschließend das unerlaubte entfernen vom Unfallort, was auch bejaht wurde. Zudem war die Entziehung der Fahrerlaubnis nach 69a StGB zu prüfen. Auch musste über die Einziehung entschieden werden, was ich auch bejahte. Insgesamt fand ich es eine eher untypische Straßen Verkehrs Rechts Klausur.
Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom März 2023 im zweiten Staatsexamen in NRW. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.