Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 2. Staatsexamen – NRW vom Mai 2017

Bei dem nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Mai 2017 im zweiten Staatsexamen in NRW. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsfach:  Zivilrecht

Gedächnisprotokoll:

In NRW wurde die Mandantin auf Herausgabe einer Hündin verklagt:
Die Mandantin ließ sich bei dem Kläger (einem Tierschutzverein) als Pflegestelle registrieren. In der Folgezeit gab der Kläger Hunde in ihre Obhut bis der Kläger eine finale Unterkunft für die Vierbeiner vermitteln konnte.
1. Die verletzte Hündin „Phoebe“ wurde der Mandantin vom Kläger übergeben. Wegen der Verletzung stand ein OP-Termin an, der vom Kläger abgesagt wurde, weil die Monate zurückliegenden Blutwerte zu schlecht waren.
Die Mandantin war der Auffassung, die Hündin könne operiert werden, geriet mit dem Kläger in Streit, der daraufhin die Hündin zurückverlangte, was die Mandantin ablehnte.
2. Die Mandantin kaufte Nahrungsergänzungsmittel zur Beruhigung der Hündin.
3. Sie ließ auch eine neue (Blut)untersuchung durchführen. Ergebnis: Werte Ok, Hund sollte dringend operiert werden.
4. Sie wandte sich an das Veterinäramt, das daraufhin der Mandantin per Ordnungsverfügung untersagte, die Hündin an den Eigentümer zurückzugeben und anordnete alle medizinisch erforderlichen Maßnahmen – insbesondere die dringend notwendige OP – durchzuführen.
5. Mandantin ließ OP durchführen.
6. Veterinäramt erlaubte Herausgabe des Hundes an den Eigentümer
7. Die Hündin zerbiss den neuen Couchbezug der Mandantin.
Davor hatte sie einen anderen Hund in ihrer Obhut, „Spike“. Für den hat sie eine Wurmkur gekauft.
Mandantin will den Hund nicht zurückgeben, bevor sie nicht mindestens das Geld für die OP zurückbekommt. Bittet um Prüfung, ob weitere Ansprüche bestehen, die sie aber nicht widerklagend geltend machen möchte.
Anzufertigen war entweder ein Schriftsatz ans Gericht ODER ein Mandantenschreiben.