Bei dem nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Dezember 2016 im zweiten Staatsexamen in Baden-Württemberg. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.
Prüfungsfach: Öffentliches Recht
Gedächtnisprotokoll:
In dem Fall ging es um die Frage, ob in einem leerstehenedem Gebäude, das sich im Gebiet eines qualifizierten Bebauungsplans befindet, ein Flüchtlingsheim unterbringen kann.
Dazu soll zunächst das Hauptgebäude entsprechend umgebaut werden, aber auch andere Stahl/Baucontainer sollen das Anwesen erweitern, in denen sich Küchen oder andere Funktionsräume befinden.
Den Nachbarn ist das Vorhaben ein Dorn im Auge und sie wollen gegen dieses Vorhaben vorgehen. Ob dies im einstweiligen Rechtsschutz oder im Hauptverfahren geschah kann ich nicht mehr genau sagen. Wegen der Eilbedürftigkeit dürfte vieles für das Eilverfahren sprechen.
Sie befürchten den Preisverfall ihrer Grundstücke, das die Ausländer viel Müll produzieren und Lärm machen werden sowie dass durch die ausländischen Speisen mit einer enormen Geruchsbelästigung zu rechnen sei.
Es ging in der Aufgabe darum die Zulässigkeit des Vorhabens zu prüfen. Dreh und Angelpunkt waren dabei die Sonderreglungen §§ 246 ff BauGB, die hier weitere 3 Befreiungen vorsehen.
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