Bei dem nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom November 2016 im zweiten Staatsexamen in NRW. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.
Prüfungsfach: Strafrecht
Gedächtnisprotokoll:
Es war eine Anklage zu entwerfen.
Der Sachverhalt bot folgendes. Es ging um eine verabredete Schlägerei von Hooligans mit „festen Regeln“. Bei einem Teilnehmer (A) ist es eskaliert (Schlagstock, bewusstlosen am Boden treten). Im zweiten Tatkomplex flüchtet er dann vor der Polizei.
A. Strafbarkeit des A bzgl des ersten Tatkomplexes:
212 Versuch (+) da Schläge/Tritte gegen den Kopf eines bewusstlosen
problematisch: Vorsatz? nach meiner Lösung zumindest dolus eventualis, da er nicht darauf vertrauen durfte, dass es trotz der Verwendung eines Schlagstockes „nochmal gutgehen würde“
Strafbarkeit nach §§230, 223, 224 treten zurück
B. Strafbarkeit des B (hat sich beteiligt an der Schlägerei, allerdings in „normalem Ausmaß“)
strafbar gem. §§228, 223 und 224 I Nr. 4. Nach meiner Lösung in Tateinheit, aus Klarstellungsgründen.
B. Strafbarkeit des A bzgl des zweiten Tatkomplexes (dazu extrem kurzer Sachverhalt, es war wohl nur gedacht, um die Klausur noch „anzureichern“)
315c Konkrete Gefährdung durch waghalsiges Überholmanöver
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