Bei dem nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Januar 2018 im zweiten Staatsexamen in NRW. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.
Prüfungsfach: Zivilrecht
Gedächtnisprotokoll:
Beratung der potentiellen Klägerin aus Düsseldorf
Teil 1:
Kaufte vom Verkäufer in Frankfurt gebrauchten Smart.
Beim Verkaufsgespräch teilte sie mit, sie benötige ihn ausschließlich für private Zwecke, da sie für geschäftliche Tätigkeiten einen Dienstwagen habe.
Anwesend war bei dem Gespräch eine Freundin der M
Im Kaufvertrag wurde sie allerdings als “Firma” bezeichnet und das Geschäft als Händlergeschäft bezeichnet.
Im nächsten Monat startete der Motor nicht mehr, festgestellt wurde ein Getriebeschaden.
Sie zeigte den beim Verkäufer an und verlangte Nachbesserung.
Dieser bestritt Mangel – jedenfalls Mangel bei Gefahrübergang – und bot aus Kulanz an, den Wagen in Frankfurt zu reparieren.
Mandantin forderte dann einen Transportkostenvorschuss, Verkäufer lehnte den aber ab.
Mandantin setze erneute Frist zur Nachbesserung, nach Verstreichen gab sie PKW selber in Reparatur. Die Rechnung zahlte sie und verlangte Erstattung der Kosten von Verkäufer.
Dieser weigerte sich erneut.
Teil 2:
Früherer Kfz Unfall der Mandantin, dafür haftete damals der Gegner voll umfänglich.
Als Schaden wurde von seiner Kfz-Versicherung der geltend gemachte Wiederbeschaffungsaufwand ersetzt
Rechtsanwaltskosten der Mandantin aus dem damaligen Verfahren wurden nur teilweise ersetzt.
Die Versicherung berechnete die Geschäftsgebühr anhand des Wiederbeschaffungsaufwands
Die Rechtsanwaltsrechnung berechnete diese anhand des Wiederbeschaffungswertes.
Mandantin will nun wissen ob sie die Differenz von der Versicherung auch noch verlangen kann.