Prüfungsfach: Strafrecht
Gedächtnisprotokoll:
Inhaltlich war es eine rechtsanwaltliche Beratungssituation: Man sollte die Erfolgsaussichten der Revision des in erster Instanz Verurteilten überprüfen. In der Zulässigkeit war nur kurz das Problem der Frist zu thematisieren: der Verteidiger hatte gewechselt und dies war auch schon angezeigt worden. Allerdings ist das Urteil dennoch an den alten Verteidiger gegangen, sodass wegen Weiterleitung der Post die Revisionsbegründung nicht mehr rechtzeitig gewesen wäre (aber wegen Anzeige falsche Zustellung und daher späterer Fristbeginn erst). Insbesondere war das Recht auf das letzte Wort des Angeklagten nicht gewahrt, was sich aus dem Protokoll der mündlichen Verhandlung ergab. Darüber hinaus gab es Divergenzen zwischen den zitierten Varianten der Tatbestände der Anklage (bzgl. § 224 StGB) und der darauffolgenden Verurteilung erster Instanz. Materiell-rechtlich und im Rahmen einer falschen Würdigung seitens der ersten Instanz waren die §§ 211, 212, 223, 224 StGB zu überprüfen. Am Ende war der Antrag zur Revisionsbegründung zu formulieren.
Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom November 2022 im zweiten Staatsexamen in NRW. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.