Bei dem nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom April 2015 im zweiten Staatsexamen in Rheinland-Pfalz. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.
Prüfungsfach: Öffentliches Recht
Gedächnisprotokoll:
S1: Urteil 10
Anklage wg. §§ 211,22 (Heimtücke, niedere Beweggründe also Eifersucht), 223, 224 Nr. 2 und 5 StGB.
A drohte mehrfach sich oder seiner Freundin etwas anzutun wenn sie einen anderen Mann hätte. Sie packt eines Tages ihre Sachen um sich von ihm zu trennen, A ruft Cousin um Schlösser auszutauschen, dieser kommt und Nachbarin sagt Freundin hätte schon gemeinsamer Konto zur Hälfte geleert, A flippt aus, Cousin hält ihn fest woraufhin er sich ein Messer aus Messerblock nimmt und sich selbst an die Kehle hält und droht sich etwas anzutun, A verlässt die Wohnung und ruf Freund an und sagt „sie hat mich bestohlen, ich bringe sie jetzt um“, Freund meldet Anruf bei Polizei und gibt an kürzlich von A gehört zu haben „er werde seine Freundin verunstalten, wenn sie anderen Mann habe“. A geht zurück in die Wohnung und zerschneidet Freundin das Gesicht und Hals. A flüchtet, Haftbefehl, stellt sich später freiwillig bei Polizei.
A ist geständig bis auf Drohungen und Eifersucht, Verteidigerin widerspricht Zeugenaussage des Cousins wg. fehlender Belehrung.
Psychiatrisches Gutachten belegt krasse Eifersucht und Krankheit, aber nur gegen Freundin und im Übrigen keine seelische oder geistige Störung in Form einer Geisteskrankheit oder Persönlichkeitsstörung.
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