Bei dem nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom April 2017 im zweiten Staatsexamen in Rheinland-Pfalz. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.
Prüfungsfach: Öffentliches Recht
Gedächnisprotokoll:
Dem Streitfall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In einer rheinland-pfälzischen Stadt fand eine vom Kläger angemeldete und geleitete Versammlung unter dem Motto „Keine Straße, keine Stadt, kein Haus für Nazis“ statt. Anlass war das sogenannte „Braune Haus“, das in der Stadt von Mitgliedern einer rechtsextremen Organisation bewohnt und als Zentrale genutzt wurde. Die Polizei setzte einen mit einer Kamera ausgestatteten Übertragungswagen ein, mit dem sie zur Lageorientierung Übersichtsaufnahmen der Versammlung anfertigte, die von der Kamera auf einen Monitor der Einsatzleitung übertragen, aber nicht aufgezeichnet und gespeichert wurden.
Der Kamerawagen hielt sich teils weiter weg von dem Demonstrationszug auf, es war aber nicht erkennbar, wann gefilmt wurde und wann nicht.
Mit seiner Klage begehrte der Kläger die Feststellung, dass die polizeilichen Bildaufnahmen der Versammlung rechtswidrig waren.
Es ging darum, genau zu subsumieren, wann ein relevanter Eingriff in die Versammlungsfreiheit vorlag. Auch Übersichtsaufnahmen können einschüchternde Wirkung auf alle Versammlungsteilnehmer haben. (P: Bestimmtheit der Eingriffsgrundlage) zugehöriges Urteil war: OVG Koblenz, U. v. XXX, Az. 7 A 10683/14.OVG