Bei dem nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom November 2017 im zweiten Staatsexamen in Hessen . Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.
Prüfungsfach: Strafrecht
Gedächtnisprotokoll:
Der Freund A sperrt seine Freundin B im Badezimmer ein, weil sie ihm kein Geld leihen möchte. Später schlägt er sie und bekommt dann das Geld.
An einem andern Tag zwingt er sie im Auto ihren Vater anzurufen, damit er ihm Geld gibt. Sie will aussteiegen, er lässt sie nicht. Fährt gegen ihren Willen zu ihrem Vater. Erpresst den Vater telefonisch, da er die B in seiner Gewalt hat.
Am Treffpunkt bedroht der A den Vater mit einer Waffe, lässt die B nur frei aufgrund einer Gegendrohung des Vaters.
A ist heranwachsender und schon merhfach straffälig geworden. Die B hat keinen Strafantrag gestellt der Vater umfänglich.
Hier war zum eine die Freiheitsberaubung, erpresserischer Menschenraub und die Geiselnahme zu unterscheiden. Die mitverwirklichten Paragraphen waren nicht das Probelm.
Ein Anklage war zu erstellen.
Beweise gab es ausreichend. Allerdings waren sogenannte Beweismosaike notwendig. Also Zusammensetzung aus mehreren Beweisen, die dann das ganze Bild ergaben. Keine Beweisverwertungsverbote.
Insgesamt eine sher umfangreicher Sachverhalt mit sehr viel Fließtext (über 20 Seiten).