Bei dem nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Dezember 2016 im zweiten Staatsexamen in Sachsen. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.
Prüfungsfach: Öffentliches Recht
Gedächtnisprotokoll:
Es ging in erster Linie um eine innerdienstliche Weisung in einem Beamtenrechtsverhältnis, nach welcher ein männlicher am Flughafen arbeitender Polizeibeamte keine Ohrstecker am Arbeitsplatz tragen dürfe und auch nicht in der Bahn auf dem Weg zum Dienst, solange er in seiner Uniform reiste. Dazu gab es im Sachverhalt mehrere Seiten einer ausgewerteten Statistik/Umfrage, welche sich auf das äußere Erscheinungsbild von männlichen und weiblichen Polizeibeamten bezog, beispielsweise Haarlänge, Tattoos, Schmuck, etc.
Die Weisung beruhte zudem auf einer Dienstrichtlinie die das Ministerium des Inneren erlassen hatte und es ging unter anderem um die Frage, ob diese Gegenstand eines Normkontrollverfahrens nach § 47 VwGO sein kann. Lesen wollten die Prüfer wahrscheinlich auch eine umfassende Verhältnismäßigkeitsprüfung, wobei den wenigsten so richtig klar war, wie die Seitenlange Statistik clever in der Klausurlösung zu verwerten sein soll. Letztlich kamen alle zu einem ähnlichen Ergebnis, nämlich dass die Weisung nicht rechtmäßig ist.