Bei den nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom April 2018 im zweiten Staatsexamen in Rheinland-Pfalz. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.
Prüfungsfach: Öffentliches Recht
Gedächtnisprotokoll:
Die Klausur im Verwaltungsrecht drehte sich schwerpunktmäßig um das Schulrecht. Es handelte sich dabei um eine Anwaltsklausur. Der Mandant, ein minderjähriger Schüler, der von seinen Eltern vertreten wurde, wurde von einer Klassenfahrt ausgeschlossen. Hintergrund des Auschlusses war, dass der Schüler bereits mehrfach negativ in Erscheinung getreten war. Zum Beispiel hatte er einige Tage vor der Klassenfahrt einen anderen Mitschüler geschlagen. Der Ausschluss erfolgte ohne Einberufung einer Klassenkonferenz. Die Eltern des Schülers hatten die Klassenfahrt bereits bezahlt. Diese begehrten nun zum einen die Feststellung, dass der Ausschluss von der Klassenfahrt rechtswidrig war und zum anderen wollten sie das bereits gezahlte Geld zurück. Das Verfahren wurde durch Beschluss eingestellt. Man musste dann prüfen, ob hier eine Beschwerde nach § 146 VwGO oder ein Antrag auf Fortsetzung des Verfahrens in Betracht kam. Das materiell – rechtliche Problem lag dann bei der Prüfung des § 53 II Nr.7 SchulG in Verbindung mit §§ 95,97,98 Schulordnung und der Verhältnismäßigkeit.
Zudem musste ein Herausgabeanspruch geprüft werden.