Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 2. Staatsexamen – Rheinland-Pfalz vom April 2023

Prüfungsfach:  Zivilrecht

Gedächnisprotokoll:

Geprüft wurde in der 1. Klausur ein ganz klassischer Fall aus dem Verkehrsrecht. Der Einstieg war mit § 7 StVG zu machen. Zu prüfen war die Haltereigenschaft und das Führen eines KFZ. Der Ausschluss gemäß § 7. II StVG war zu prüfen. Da ein weiterer Halter an dem Unfall beteiligt war, war die Haftung und Verschulden des Geschädigten zu prüfen. Soweit ich mich erinnere, erhob dieser Widerlege. Diese war standardmäßig in die Prüfung einzuarbeiten. Jedenfalls musste man nach § 17 III StVG vor allem die Abwägung im Rahmen von § 17 II StVG ansprechen. Dort waren die Punkte wie Betriebsgefahr, Verschulden, Verletzung von StVO-Normen anzusprechen. Vor allem § 17 StVG war ausführlich zu prüfen. Vor der Abwägung war die Haftung des Geschäftigen seinerseits aus § 7 StVG zu prüfen. damit § 17 II StVG überhaupt Anwendung findet. Prozessuale Herausforderung war lediglich die Voraussetzungen der Widerlege am Ende der Prüfung. Alles in allem war die Klausur fair gestellt, der Fall hat keine überraschenden Wendungen gehabt.

Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom April 2023 im zweiten Staatsexamen in Rheinland-Pfalz. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.