Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 2. Staatsexamen – Rheinland-Pfalz vom April 2024

Prüfungsfach:  Öffentliches Recht

Gedächtnisprotokoll:

Der Sachverhalt stellte sich in etwa wie folgt dar: Eine Person wurde der Reichsbürgerszene zugerechnet und hat sich sowohl im echten als auch im virtuellen Leben in diese Richtung geäußert. Im Einzelnen waren das Beiträge im Internet sowie Äußerungen, die im Zuge einer Polizeikontrolle getätigt worden sind. Bei dieser ist aufgefallen, dass die betreffende Person eine Schreckschuss-/ Reizgaspistole besitzt. Die Klausuraufgabe bestand darin, dass man zunächst ein Gutachten bezüglich der Frage, ob die betreffende Person die Erlaubnis und die Waffen als solche entzogen werden könnten. Hierbei galt es anhand des- dem durchschnittlichen Examenskandidaten nicht bekannten- WaffG die Eignung des Führens einer Schreckschuss-/ Reizgaspistole zu untersuchen. Hierbei lag der maßgebliche Schwerpunkt auf der Auseinandersetzung mit den im Klausursachverhalt vorhandenen Argumenten. Der praktische Teil lag in der Erstellung des schriftlichen Verwaltungsaktes. Das Thema der Klausur war machbar, da einige Argumente im Text vorliegend waren. Die Erstellung des praktischen Entwurfs stellte ein Abfragen von Standartthemen dar.

Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom April 2024 im zweiten Staatsexamen in Rheinland-Pfalz. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

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