Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 2. Staatsexamen – Rheinland-Pfalz vom Oktober 2016

Bei dem nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Oktober 2016 im zweiten Staatsexamen in Rheinland-Pfalz. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsfach:  Öffentliches Recht

Gedächtnisprotokoll:

Es war das Urteil des Verwaltungsgerichts zu entwerfen. Der Beklagte führt seit Jahren in der Vorweihnachtszeit einen Christbaumverkauf auf einem unbebauten Grundstück durch, das ausweislich des geltenden es qualifizierten Bebauungsplans in einem allgemeinen Wohngebiet an einer Durchgangsstraße liegt. Außerdem verwendete er das Grundstück auch als Lagerplatz für seinen angrenzenden Lebensmittelhandel. Dagegen beschwert sich der Nachbar bei der Kreisverwaltung, die jedoch ein Einschreiten ablehnte. Der Nachbar klagt nun gegen die Kreisverwaltung.
Zu problematisieren war vor allem, ob es sich bei dem nur einen Monat im Jahr Stattfindenden Verkauf um eine bauliche Anlage handelt wobei hier die unterschiedlichen Definitionen der Landesbauordnung und des BauGB voneinander abzugrenzen waren. Da demnach eine bauliche Anlage vorlag, für die der Beklagte keine Genehmigung hatte, lag bereits formelle Illegalität vor. Zudem war dann die Genehmigungsfähigkeit eines solchen Vorhabens zu prüfen. Hier kam es vor allem darauf an festzustellen, ob der Christbaumverkauf der Versorgung des Gebiets dient.

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