Bei den nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Mai 2020 im zweiten Staatsexamen in NRW. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.
Prüfungsfach: Öffentliches Recht
Gedächnisprotokoll:
Der Mandant möchte sich gegen eine Wohnungsverweisung wehren. Er hat bereits Klage eingelegt. Er war gegen seine Freundin, die mit ihm in der Wohnung lebt, gewalttätig geworden. Er ist Mieter der Wohnung.
Das Strafverfahren wurde allerdings eingestellt, da sie den Strafantrag zurückgezogen hatte.
Der Mandant schilderte ausführlich das Zusammenleben und den Ablauf des Ermittlungsverfahrens. Er fühlte sich ungerecht behandelt und konnte nur zeitweise bei seinem Bruder unterkommen.
Ich bin mir nicht mehr sicher, da die Klausuren nun fünf Monate her sind.
Der nachträgliche Bescheid zur Wohnungsverweisung war unzureichend begründet und man musste das mögliche Nachschieben von Gründen im Verwaltungsprozess thematisieren, glaube ich.
Von einer Klage war jedoch abzuraten, weil die Wohnungsverweisung rechtmäßig war. Die Schwierigkeit war hier die genaue EGL zu finden (34 I Satz ? PolG) und genau zu subsumieren. Zudem musste in der Zweckmäßigkeit genau diskutiert werden, warum die Klagerücknahme hier vorteilhaft ist.